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Energie-Kommission Hübeliacker

Die 2022 ins Leben gerufene Energie-Kommission will für komplexere Energiethemen gute und transparente Entscheidungsgrundlagen zu Handen der Eigentümer-Versammlungen erarbeiten. 

Ende August / anfangs September 2022 beraten und beschliessen die Stockwerkeigentümer:innen Hübeliacker über das Thema Solar-Anlagen auf ihren Hausdächern. Die steigenden Strompreise verleihen diesem Thema grosse Aktualität. Die Miteigentümer:innen haben die entsprechenden Unterlagen von GRIBI erhalten. Am 31.08.2022 orientierte die TBS über eine massive Strompreiserhöhung für das nächste Jahr. Die Energiekommission hat auf dieser Basis ein Datenblatt zu Kosten und Nutzen der Solarenergie auf den Dächern des Hübeliacker aufbereitet. Sie finden es im Blogeintrag vom 31.08. unten auf dieser Seite.

Fernwärme.png

Fernwärme

Fernwärme der TBS (Wärme-Quelle: Kehricht-Verbrennungsanlage Buchs)
als Alternative zu Gasheizungen

Dieser Umstieg und die damit verbundenen Konsequenzen sollen geprüft und vorbereitet werden, damit alles geklärt ist, sobald eine bestehende Gasheizung ersetzt werden soll. Dies kann nötig sein, weil die technische Nutzungsdauer erreicht wurde, weil die Gaspreise längere Zeit hoch bleiben, oder auch weil die Gemeinschaft einen substanziellen Beitrag an den Klimaschutz leisten will.

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Elektrofahrzeuge

Grundinstallation für das Laden von E-Fahrzeugen

Bereits heute hat fast jeder dritte Neuwagen in der Schweiz „einen Stecker“. Elektro-Mobilität wird dann richtig sinnvoll, wenn daheim geladen werden kann und der Strom aus erneuerbarer Quelle kommt. Unsere Einstellhalle umfasst rund 240 Parkplätze und nur ein ganz kleiner Teil kann technisch mit einer Ladestation ausgerüstet werden. Es braucht dazu ein Gesamt-Konzept und eine Grundinstallation, die es jedem Parkplatz Eigentümer zukünftig ermöglicht, eine Ladestation einfach anzuschliessen und den Strom korrekt abzurechnen.

Solarenergie.png

Solar-Anlagen

Solar-Anlagen auf geeignete Flachdächer installieren
Die Stromnachfrage wird weiter ansteigen, gleichzeitig werden grosse Kraftwerke vom Netz gehen, daher wird mit steigenden Stromkosten gerechnet. Gleichzeitig verfügt unsere Siedlung über ideale Dachflächen für die Stromproduktion mit Solaranlagen für den Eigenverbrauch, in unseren Wohnungen und zum Laden von Elektro-Fahrzeugen. Wir wollen prüfen ob und unter welchen Voraussetzungen Solar-Anlagen im Hübeliacker sinnvoll sein können.

Beiträge und Aktivitäten

  • Wie viel kostet es, eine Solaranlage auf unserem Hausdach zu installieren?"
    Wir rechnen mit Brutto-Investitionskosten pro (Block-) Dach von max. 150'000 CHF inkl. neuer Messpunkte auf der Elektroverteilung für den Zusammenschluss des Eigenverbrauchs (ZEV). Falls wir mehrere Dächer gleichzeitig realisieren, könnte es auch billiger sein.
  • Wieviel Strom würde sie produzieren?
    Ein Block-Dach mit 400 m2 könnte den Jahresstromverbrauch seiner 18 Wohnungen decken, das sind rund 60'000 kWh/a. Bei Sonne während des Tages würde die Produktion über dem aktuellen Verbrauch liegen und zum Laden von E-Fahrzeugen gebraucht und ins Netz eingespeist werden. In der Nacht und ohne Sonne würde aus dem Netz Strom bezogen werden müssen. Darum werden wir bloss 40-60% des produzierten Stroms direkt nutzen können.
  • Was kostet uns der Solarstrom im Vergleich zum Netzstrom (Hoch oder Niedertarif)?
    Die Produktionskosten würden bei rund 15 Rp./kWh liegen, gegenüber dem Netzstrom von HT 24 Rp./kWh oder NT 18 Rp./kWh. Die Entschädigung der Einspeisung liegt aktuell bei rund 8.5 Rp./kWh und deckt die Vollkosten nicht. Daher kann mit gesteigertem Eigenverbrauch während sonnigen Tagen, die Rechnung verbessert werden. Die Jahreskosten (also inkl. Amortisation der Anlage) würden daher pro Wohnung bloss um 50 bis 100 CHF sinken. Bei steigenden Netzkosten oder steigendem Eigenverbrauch könnte der Betrag aber sehr schnell beträchtlich steigen. So rechnen wir bereits ab 2023 mit rund 20-30% höheren Stromkosten aus dem Netz.
  • Wie lange dauert es etwa, bis sich die Investition auszahlt?"
    Je nach Anteil des Eigenverbrauchs und der Stromkosten aus dem Netz würde die Investition nach 12 bis 15 Jahren bezahlt sein. Die Lebenserwartung der Anlage beträgt 25 bis 30 Jahre.
  • Wie teuer sind Solaranlagen im Unterhalt/Wartung?
    Der Verband Swissolar hat rund 3 Rp./kWh ermittelt, dies ist jedoch in den Stromkosten von 15 Rp./kWh bereits eingerechnet.
  • Wie lange «lebt» eine Solaranlage im Durchschnitt?
    Die Lebensdauer der Gesamtanlage liegt bei mindestens 25 Jahre. Der Wechselrichter muss jedoch nach der Hälfte dieser Zeit ersetzt werden.
  • Wie verteilt sich der Solarstrom auf die einzelnen Haushalte? Gleiche Anteile? First come, first served?"
    Bei der Variante 1: Die STWEG investiert gemeinsam und nutzt den Solarstrom auch gemeinsam: Dann würde der Solarstrom prozentual zum Stromverbrauch pro Verbrauchszähler resp. pro Wohnung zugeteilt. Gegenüber der TBS wären diese Mitglieder bloss ein Kunde und würden den Netzstrom gemeinsam beschaffen. Als Alternative die Variante 2: Nur ein Teil der Eigentümer investiert als Genossenschaft. Dann bilden nur diese eine Eigenverbrauchsgemeinschaft, könnten aber den Strom auch anderen intern verkaufen. Diese Variante wird zu Beginn weniger wirtschaftlich sein. Es wird aber mit einer gesetzlichen Anpassung gerechnet, so dass in Zukunft auch virtuelle Verbrauchsgemeinschaften möglich werden. Dabei könnte quer über die Liegenschaften im Hübeliacker der Solarstrom den Kunden zugerechnet werden. Dies wäre für unsere Art von Siedlung eine tolle Verbesserung auch im Hinblick auf das Laden von E-Fahrzeugen.
  • Gibt es staatliche Zuschüsse für die Investition?
    Ja, es gibt einmalige Investitionsbeiträge die nach ca. 2 Jahren Betrieb ausbezahlt werden, wir rechnen mit rund 20% der Investitionskosten.
  • Ist die Tragfähigkeit unserer Dächer gegeben, um Solaranlagen zu tragen?"
    Unsere Dächer sind betoniert und gut abgestützt, wir rechnen damit, dass das Gewicht der PV-Anlage von rund 20 kg/m2 kein Problem darstellen wird. Eine Freigabe durch einen Statiker ist aber sicherlich sinnvoll.
  • Kann das Dach mit einer PV-Anlage abgedichtet werden?
    Nein, ein Flachdach kann nicht sinnvoll mit PV-Modulen dicht abgedeckt werden.
  • Müssen alle STWEG Eigentümer einverstanden sein, oder können auch nur Interessierte mitmachen?"
    Ja, es braucht grundsätzlich die Zustimmung der STWEG, dass das Dach mit einer PV-Anlage ausgerüstet werden darf. Es wäre wirtschaftlicher, dass alle Eigentümer auch anteilig Solarstrom beziehen, weil dadurch der Eigenverbrauch maximiert wird. Das hätte ja auch tiefere Stromkosten für alle zur Folge, darum sollte dies eigentlich möglich sein. Bezüglich der Investition sind grundsätzliche 3 Varianten denkbar. A) Alle investieren gemeinsam und profitieren von den tieferen Kosten gemeinsam B) Es gibt eine neue Form der Trägerschaft (Genossenschaft oder ähnlich) und wer investiert profitiert auch stärker als die anderen.C) Wir finden eine Dritte Partei die als Contractor investiert (und damit auch Geld verdient)
  • Was passiert mit dem Solarstrom der nicht verbraucht wird? Was bekommt man für die Einspeisung ins Netz? Wie funktioniert das?
    Der Strombezug aus dem Netz und der Strombezug aus der Solaranlage wird gemessen und gleichzeitig die Bezüge der einzelnen Wohnungen. Wenn die Sonne mehr Strom produziert als verbraucht wird, fliesst der Strom ins Netz und der Zähler misst die eingespeiste Menge. Diese wird aktuell für rund 8.5 Rp./kWh vergütet, was unter den Produktions-Vollkosten liegt. Es wäre daher gut, das Verbrauchsverhalten etwas der Sonne anzupassen und Waschmaschinen und Elektro-Fahrzeuge bei Sonnenschein zu beladen.
  • Lohnt es sich die eigene Solarenergie in Batterien zu speichern?
    Aktuell lohnt sich dies finanziell noch nicht. Sobald die Strompreise jedoch deutlich steigen und die Batterien weniger kosten, könnte dies interessant werden. Am besten, es wird beim Bau der Solaranlage eine Erweiterung mit Batterien bereits eingeplant.
  • Wer würde bei der Gründung einer Genossenschaft die «Verwaltung» übernehmen?
    Freiwillige dürfen sich gerne melden, ohne aktive Mitglieder geht es wohl nicht… 😉. Idealerweise wird mit der Energieabrechnung ein Dienstleister beauftragt und mit dem Inkasso unsere Verwaltung analog der Wärmeabrechnung.
  • Wie würde der Strom in einer Genossenschaft verteilt?
    Zuerst nur «physisch» innerhalb des Hauses und im angeschlossenen Bereich der Tiefgarage, nach einer allfälligen Gesetzesrevision könnte es virtuell in der ganzen Siedlung angerechnet und vermarktet werden.
  • Bekommen nur diejenigen Haushalte Solarstrom, die sich finanziell beteiligt haben oder auch die anderen, wenn es "zu viel" Strom gibt?"
    Der Solarstrom sollte möglichst einen hohen Anteil des Verbrauchs in unserer Siedlung decken, bevor er ins Netz eingespeist wird. Das spart Kosten und macht einfach Sinn. Darum sollten alle davon beziehen, aber die Preise müssten den Unterschied zwischen Solar-Investoren und reinen Solarkunden machen. Wer nicht investiert hat, soll einfach weiterhin gleichviel bezahlen wie bei TBS.
  • Wie wird die Abrechnung machen?
    Im Idealfall macht ein Dienstleister wie Techem die Auslesung der Zähler und Aufbereitung der Daten und das Inkasso wird analog der Heizungsabrechnung durch unsere Verwaltung gemacht. Entweder wird separat Hoch- und Niedertarif plus Solartarif abgerechnet oder es wird ein Mischpreis gerechnet und verrechnet. Dieser Entscheid liegt beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch.
  • Braucht es für die Ladeinfrastruktur zwingend eine Solaranlage?
    Nein grundsätzlich ist es möglich, die Ladeinfrastruktur ohne PV-Anlage zu bauen. Die Solaranlage hat aber zwei grosse Vorteile: 1) Sie produziert zusätzlich erneuerbaren Strom, was den Umstieg auf Elektromobilität umso besser macht und 2). Steht während des Tages mehr Leistung für das Laden in der Einstellhalle zur Verfügung.
  • Warum braucht es eine Installation, einzelne haben ja für sich eine Ladelösung gefunden"
    Ja, es gibt eine ziemliche Vielfalt in unserer Einstellhalle. Dabei gibt es 2 Probleme: Erstens sind die 9 Hausanschlüsse nicht dafür ausgelegt, dass wir pro Haus mehr als 2 Ladestationen anschliessen. Es muss aber damit gerechnet werden, dass in den nächsten Jahren rund die Hälfte der Neuwagen Elektrofahrzeuge sein werden. Zweitens muss die Installation für den Dauerstrombezug ausgelegt sein, dies ist nicht der Fall, wenn ab einer Haushaltssteckdose Strom bezogen wird. Dadurch könnte ein Durchschmelzen von Kabeln und Stecker provoziert werden, was niemand riskieren will.
  • Ich werde mir kein E-Auto anschaffen, muss ich mich trotzdem beteiligen?"
    Ja, die Grund-Installation soll alle Plätze der Einstellhalle erschliessen und steigert den Nutzen und damit den Wert aller Plätze. Darum müssen alle Eigentümer pro Platz solidarisch einen Grundbeitrag einmalig leisten. Dies kann einmalig in bar oder via Erneuerungsfonds finanziert werden.
  • Was kostet meine Beteiligung an der Basisinstallation?
    Aktuell rechnen wir mit einem Betrag von CHF 700 bis 1'100 pro Parkplatz für die Erschliessung der EH mit Kabeln, sowie der zentralen Laststeuerung die es ebenfalls braucht.
  • Verpflichtet mich das, später einen bestimmten Anbieter für die Ladestation zu nehmen? Oder schränkt es mich sonst irgendwie ein?"
    Wenn wir selber investieren, können wir den Anbieter später wählen, die Wallbox muss aber kompatibel mit der Steuerung sein. Falls wir einen Contractor beauftragen, der die Anlage finanziert, sind wir danach nicht mehr frei und können nur bei ihm die entsprechenden Wallboxen beziehen. Dabei zahlen wir nicht das Gerät sondern die Nutzung oder den Strombezug.
  • Muss jeder eine Wallbox installieren?
    Solange der Parkplatz durch einen «Verbrenner» genutzt wird, braucht es noch keine Wallbox. Sobald aber ein Mieter oder ein Eigentümer ein Elektrofahrzeug regelmässig in der Einstellhalle abstellt, wird das Bedürfnis steigen. Dank der Wallbox kann auch die Abrechnung des Strombezugs richtig verrechnet werden.
  • Ich habe jetzt bereits eine Wallbox auf eigene Kosten installiert, was muss ich in diesem Fall tun?"
    Weil diese Lösung die Nutzung für alle anderen in Zukunft einschränkt, müssen wir eine Vereinheitlichung erreichen. (Vorschlag: Wer eine echte Wallbox installiert hat, soll a) diese Beibehalten und die Grundinvestition mitbezahlen oder b) seine Wallbox abbauen und dafür muss er nicht noch an die Grundinfrastruktur etwas bezahlen (Kulanz)
  • Wie schnell kann ich laden, resp. wieviel Ampere habe ich zur Verfügung"
    Es ist ein dynamisches Lastmanagement geplant. Das heisst, alle Fahrzeuge sollen in aller Regel angeschlossen sein und kriegen die Strommenge, die aktuell anteilig zur Verfügung steht. Wenn also Nachts in den Haushalten kaum Strom verbraucht wird, oder bei Sonnenschein viel Strom auf dem Dach produziert wird, steht mehr Strom zur Verfügung. Wenn die installierte Leistung nicht alle Verbraucher voll beliefern kann, werden die Ladestationen in der Stromabgabe reduziert. Weil die Fahrzeuge damit am Morgen in aller Regel voll geladen sind, werden im nächsten Zyklus nur die Strommengen nachgespeichert, die während des letzten Tages verbrauch wurden. Die Praxis zeigt, dass dies in den allermeisten Fällen ausreicht. Dieser Betrieb ist sicher bezüglich des Verhinderns von Überlast aber auch sicher bezüglich der Priorisierung der Haushalte, dass der Backofen und die Waschmaschine nicht zu kurz kommen.
  • Wird auch eine Ladeinfrastruktur für Elektro-Velos geschaffen?
    Nicht innerhalb dieses Projekts. Das Laden von Elektro-Velos ist im Hinblick auf die Installation und die Strommenge und damit auch die Ladekosten nicht vergleichbar mit dem Laden von Elektro-Autos. Im Grundsatz reichen normale Steckdosen und eine individuelle Strommessung ist deutlich teurer als der bezogene Strom. Jede STWEG kann also bei Bedarf in seinem Kellerbereich entsprechende Installationen nachrüsten.
  • Warum steht ein Ersatz der Gasheizungen durch Fernwärme zur Diskussion?
    Die Gaskessel werden in wenigen Jahren ihre Nutzungsdauer erreicht haben und müssen dann ersetzt werden. Nur die Gasheizung im Haus 13 wurde bereits ersetzt, damals war ein Anschluss an die Fernwärme leider noch nicht möglich. Nun stellt sich die Frage, ob ein 1:1 Ersatz von Gasheizungen in der heutigen Zeit noch richtig sind. Erstens steigen die Preise, sobald die Förderländer es für richtig befinden und zweitens ist es für unser Klima keine gute Lösung.
  • Wie hoch sind die einmalige Umstellungskosten?
    Die Umstellungskosten hängen natürlich davon ab, was alles demontiert und was weiter genutzt werden soll. Zudem könnten einige Komponenten möglicherweise einen kleinen Erlös auf dem Ersatzteilemarkt einbringen. Aktuell rechnen wir mit rund CHF 300'000 oder CHF 1'800 pro Wohnung.
  • Wie hoch sind die Betriebskosten verglichen mit Gas?
    Die Energiepreise schwanken sehr stark, daher sind Prognosen immer mit Vorsicht zu betrachten. Die Fernwärmekosten sind jedoch stabiler, da sie als Kuppelprodukt aus der Kehrichtentsorgung entstehen und nicht den geopolitischen Auseinandersetzungen ausgesetzt sind. 2022 rechnen wir mit Gaskosten von CHF 1'750.- pro Wohnung gegenüber ca. CHF 1'400.- pro Wohnung für die Fernwärme.
  • Warum sollen alle 9 Blocks eine Übergabestation erhalten und heute waren es 4 x 2 Blocks (+ REFH) gemeinsam und das Haus 9 mit einer eigenen Gasheizung?
    Heute gibt es faktisch «Heizungsgemeinschaften», die weder pro Block noch in der Miteigentümergemeinschaft abgebildet sind. Es ist administrativ und für zukünftige Entscheide einfacher, wenn jeder Block, resp. jede STWEG seine Übergabestation hat. So wäre es theoretisch sogar möglich, dass einzelne Häuser nicht auf Fernwärme setzen (was nicht der Empfehlung der Energie-Kommission entspricht).
  • Ist die Versorgung ab der Kehrichtverbrennungsanlage sichergestellt?
    Die KVA verfügt über 2 separate Ofenlinien sowie Notkessel mit Oel. Somit ist sichergestellt, dass immer genügend Wärme produziert werden kann. Natürlich könnte eine Fernwärmeleitung wegen Bauarbeiten über eine kürzere Zeit unterbrochen sein. Aber diese Gefahr war beim Gas vergleichbar und hat in vergangenen 20 Jahren keine Probleme gemacht.
  • Welche Alternativen wurden geprüft?
    Im Sinne einer groben Vorabklärung wurden überprüft: Umstellung auf 100% Biogas, Erdwärme-Sonden mit Wärmepumpen, Luft-Wasser-Wärmepumpen, Pellets- oder Holzschnitzelheizungen.

Mitmachen!

 

Was muss Frau oder Mann mitbringen, um in einer Kommission mit zu arbeiten?
Interesse an einem oder mehreren dieser Themen und die Bereitschaft aktiv mitzuarbeiten ist alles was es braucht. Besonders freuen würden wir uns, wenn aus den Häusern 1 und 9 noch Personen dazustossen würden. Alle anderen Häuser sind bereits vertreten. 

Wir werden in Abständen von 2-3 Monaten über www.huebeliacker.ch und deren Newsletter über unsere Arbeit berichten. Abonnieren Sie den Newsletter bei Interesse! 

Kontakte

Peter Dietiker 

Haus 11, Leiter Energie-Kommission / Thema Solar, peter.dietiker@gmx.net

Michael Purtschert 

Haus 3, Thema Wärme, michael.purtschert@gmx.net

Carlo Mathys 

Haus 15, Thema E-Laden, carlo.mathys@gmx.ch

Martina Baltzer 

Haus 5, Kommunikation und Organisation, baltzerma@yahoo.de

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